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OLG Karlsruhe, 13.05.2004 - 1 Ss 119/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Bußgeldbescheid - Abweichungen von den richtigen Personalien des Betroffenen oder vom Tatort
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Rotlicht gilt auch für Fahrräder
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Karlsruhe, 25.02.2004 - 2 Ss 1/04
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Wirksamkeit des Bußgeldbescheids trotz …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2004 - 1 Ss 119/03
Die Wirksamkeit des Bußgeldbescheids mit der Angabe eines falschen Tatortes wird nicht in Frage gestellt, wenn der Betroffene den Irrtum über die Tatzeit als offensichtlich erkennen konnte und eine Verwechslungsgefahr mit einem anderen Vorgang nicht bestand, wobei über den Bußgeldbescheid hinaus der gesamte Akteninhalt herangezogen werden kann (OLG Karlsruhe VRS 78, 296 ff.; dass. Beschluss vom 25.02.2004, 2 Ss 01/04; OLG Düsseldorf VRS 63, 140 f.). - OLG Karlsruhe, 10.01.2003 - 1 Ss 58/02
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch unterlassene Anhörung eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2004 - 1 Ss 119/03
Der verfassungsrechtliche Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs wäre nämlich nur dann als verletzt anzusehen, wenn dem Betroffenen keine Möglichkeit eingeräumt worden wäre, sich zu allen entscheidungserheblichen und für ihn nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern oder das Gericht aus offensichtlich unzulässigen verfahrensrechtlichen Gründen den Vortrag nicht zur Kenntnis genommen hätte (Senat DAR 2003, 182 m.w.N.;… vgl. Göhler, a.a.O., § 80 Rn. 16 a m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 23.04.1982 - 5 Ss OWi 165/82
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2004 - 1 Ss 119/03
Die Wirksamkeit des Bußgeldbescheids mit der Angabe eines falschen Tatortes wird nicht in Frage gestellt, wenn der Betroffene den Irrtum über die Tatzeit als offensichtlich erkennen konnte und eine Verwechslungsgefahr mit einem anderen Vorgang nicht bestand, wobei über den Bußgeldbescheid hinaus der gesamte Akteninhalt herangezogen werden kann (OLG Karlsruhe VRS 78, 296 ff.; dass. Beschluss vom 25.02.2004, 2 Ss 01/04; OLG Düsseldorf VRS 63, 140 f.).